![]() ![]() Gibt es im Fall des von der Roten Armee Fraktion (RAF) am 7. April 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback eine „schützende Hand“, die. Seit zehn Jahren versucht Michael Buback, den Mord an seinem Vater Siegfried aufzuklären. Er hat einen unbequemen Verdacht. Die 59-jährige Becker befindet sich derzeit auf freiem Fuß und wird es trotz der verworfenen Revision voraussichtlich auch bleiben: Weil Becker bei Berücksichtigung der anzurechnenden zweieinhalb Jahre und ihrer viermonatigen Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel der vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose für Becker. Die Argumente, die dafür sprechen, wie etwa ihre Abwendung von der, hatte das OLG in seiner Urteilsbegründung dargelegt. Das OLG hatte Becker im Juli vergangenen Jahres wegen Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt, ihr allerdings wegen einer früheren Verurteilung zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt angerechnet (Az.: 6-2 StE 2/10). Beim Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Beckers Anwälte kritisierten den Vorwurf der Beihilfe. Formell hatte die Verteidigung Fehler bei der Beweiswürdigung und der Behandlung von Beweisanträgen gerügt. In die entgegengesetzte Richtung zielte die Revision der Nebenklage. Nebenklagevertreter Matthias Rätzlaff, der den Bruder des Ermordeten vertritt, ist der Auffassung, Becker hätte als Mittäterin verurteilt werden müssen. Das Terrorjahr 1977 beginnt am Gründonnerstag kurz nach 9 Uhr. An einer Karlsruher Kreuzung hält der Dienstwagen des deutschen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Buback sitzt am Beifahrersitz, am Steuer sein Fahrer Wolfgang Göbel, am Rücksitz der Justizwachtmeister Georg Wurster. Neben dem Mercedes hält eine Suzuki mit zwei dunkel gekleideten Personen. Als die Ampel auf grün schaltet, zieht die Person auf dem Sozius aus einer Reisetasche ein Heckler&Koch-Selbstladegewehr und eröffnet aus nächster Nähe das Feuer auf die drei Insassen des Wagens. Die Opfer im Mordfall Buback – Imago So viel oder eigentlich so wenig ist unstrittig über einen der prominentesten Kriminalfälle in der deutschen Geschichte. Als die drei unmittelbar beteiligten Täter gelten die RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Folkerts und Klar wurden Anfang der 80er-Jahre ebenso wie Brigitte Mohnhaupt, die man als Rädelsführerin ansah, zu lebenslanger Haft verurteilt. Sonnenberg, der nach einem Kopfschuss stark beeinträchtigt ist, wurde nicht mehr der Prozess gemacht. Wer den Finger am Abzug der Tatwaffe hat, wurde nie festgestellt. Buback-Sohn: „Wir kennen die Täter nicht“ Michael Buback, Sohn des Generalbundesanwalts, glaubt hingegen, dass keiner der drei „offiziellen“ Täter am Tatort war. Seit Jahren ermittelt der Universitätsprofessor im Mordfall seines Vaters, von den Behörden fühlt er sich im Stich gelassen. „Wir kennen die Täter nicht“, sagt er in der aktuellen ZDFinfo-Dokumentation „Wer erschoss Siegfried Buback?“. Die Tat sei „unaufgeklärt und sie wird auch immer unklarer“. Den Behörden wirft er Ermittlungspannen vor, die so zahlreich seien, dass man sie wohl „systematisch“ nennen müsse. Mehrere Augenzeugen sagten nach der Tat aus, dass es sich um eine BeifahrerIN gehandelt habe. „Die Frau auf dem Rücksitz hat mit der Waffe auf uns gezeigt“, erinnert sich etwa Michael Wocke in der Doku. Entsprechend hieß es in der ersten polizeilichen Fahndung auch, der Beifahrer sei „wahrscheinlich eine Frau, die mit Maschinenpistole geschossen hat“. ![]() ![]()
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May 2019
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